Abschied und Trauerfeiern
Damit Sie sich voll und ganz Ihrer Trauerarbeit widmen können, übernehmen wir für Sie, sofern gewünscht, die gesamte Planung und Organisation der Beisetzung. Im Mittelpunkt unseres Tuns stehen dabei immer die Würde des Verstorbenen und die Anliegen der Hinterbliebenen. Dazu gehört selbstverständlich auch die Ermöglichung einer Abschiednahme sowohl am offenen als auch am geschlossenen Sarg. In der Regel findet die Aufbahrung in der Kapelle des entsprechenden Friedhofes, in einem speziell darauf ausgelegten und für einen kleineren Personenkreis gedachten Abschiedsraum, statt. Jedoch besteht auch die Möglichkeit, den Verstorbenen innerhalb der gesetzlichen Frist von 36 Stunden im Trauerhaus aufzubahren.
Vor der eigentlichen Beisetzung erfolgt in den meisten Fällen eine Trauerfeier, in deren Verlauf den Hinterbliebenen die Möglichkeit gegeben wird, sich in einem feierlichen Rahmen vom Verstorbenen zu verabschieden. Diese Verabschiedung kann sowohl am Sarg als auch an einer Urne stattfinden.
Von der Musik über Blumen und sonstige Dekoration, wie zum Beispiel ein Foto des Verstorbenen oder andere Relikte, die in direktem Zusammenhang mit ihm stehen und eine Verbindung mit ihm herstellen, legen wir die Durchführung der Trauerfeier mit Ihnen zusammen fest. Gerne kümmern wir uns auch um einen Pfarrer oder freien Redner.