Page 5 - Broschüre Timm Bestattungswesen
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  Bestattungsarten
     Grundlage für die Ausrichtung von Bestattungen und Trauerfeiern ist für uns stets das persönliche Gespräch mit den Hinterbliebenen. Sofern der Verstorbene keine Willenserklärung hinterlassen hat, können Sie zwischen verschiedenen Möglichkeiten der Bestattung wählen.
Wahlgrabstätten
Die Lage der Wahlgräber für die Erd- und Urnenbestattung kann auf dem jeweiligen Friedhof frei gewählt und von den Hinterbliebenen individuell gestaltet werden. Dies betrifft sowohl die Gestaltung mit Gedenksteinen als auch die gärtnerische Pflege. Zudem kann die Größe der Grabstätte selbst bestimmt werden – von der Grabstätte für Einzelpersonen bis hin zu mehrstelligen Familiengrabstätten, die über Generationen hinweg weitergeführt werden können. Der Zeitraum, für den ein Nutzungsrecht für ein solches Grab erworben wird, liegt zwischen 20–25 Jahren und kann immer wieder verlängert werden.
Innerhalb der Wahlgrabstätten gibt es weitere Differenzierungen.
Nicht unwichtig ist hierbei vor allem die Auswahl zwischen Grabstätten, denen intensive Pflege zuteilwerden soll, und solchen, die weniger Pflege benötigen.
Dies gilt bei Urnen genauso wie bei Särgen.
ERDBESTATTUNG
Die traditionelle Erdbestattung ist in unserem Kulturkreis die bekannteste Art der Beisetzung. Im Anschluss an die Trauerfeier wird der Verstorbene zum Grab getragen und im Beisein seiner Angehörigen in das ausgehobene Grab abgesenkt.
Das Begräbnis erfolgt in einem Sarg aus verrottbarem Material. Oft wird der Verstorbene für die Trauerfeier noch einmal aufgebahrt, sodass die Angehörigen von ihm Abschied nehmen können. Hinter dem Sammelbegriff Erdbestattung verstecken sich drei unterschiedliche Grabarten.
So gibt es Gräber, die eines hohen Pflegeaufwands bedürfen, es gibt aber auch Wahlgrabstätten ohne Pflegeaufwand, wie Rasengräber in totaler Rasenlage oder sogenannte Staudengräber. Hier übernimmt die Friedhofsverwaltung die Pflege der Anlage (genauere Auskunft erteilt die entsprechende Friedhofsverwaltung).
Reihengräber
Reihengräber sind Einzelgrabstätten, die zeitlich und räumlich der Reihe nach belegt werden und ausschließlich im Todesfall für die Dauer der vorgeschriebenen Ruhezeit zugeteilt werden. In der Regel sind sie preisgünstiger als ein Wahlgrab, dafür verfällt die Grabstelle nach der Ruhefrist und steht dem Friedhof zur Neubelegung zur Verfügung.
Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem Reihengrab ist nicht möglich.
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