☰ Menu

Was tun im Trauerfall?

Ein jeder Trauerfall stellt für die Hinterbliebenen eine extreme emotionale Belastung dar. Doch besonders in unerwarteten Fällen wissen Angehörige oft nicht, was sie tun sollen.

Um Sie möglichst umfassend von den anfallenden Formalitäten entbinden zu können, haben wir einen kurzen Ratgeber für Sie zusammengestellt.

Nach Eintritt des Todes im Trauerhaus sollten Sie unverzüglich einen Arzt kontaktieren, der die Todesbescheinigung ausstellt. Dafür benötigt er, sofern vorhanden, den Personalausweis des Verstorbenen. Die Todesbescheinigung wird für die Überführung des Verstorbenen benötigt. Im Krankenhaus bzw. im Seniorenhaus oder einer ähnlichen Institution wird dieses vor Ort erledigt

Bitte setzen Sie sich nach der Feststellung des Todes mit uns in Verbindung. Unter der Telefonnummer 04106/2294 sind wir rund um die Uhr für Sie erreichbar. Gleiches gilt natürlich auch, wenn der Tod in einer der oben genannten Institutionen eingetreten ist.

Um die Sterbeurkunde zu beantragen, ist abhängig vom Familienstand des Verstorbenen zunächst eines der folgenden Dokumente erforderlich:

Ledige: Geburtsurkunde

Verheiratete: Eheurkunde oder Familienstammbuch

Geschiedene: Eheurkunde bzw. Familienstammbuch, rechtskräftiges Scheidungsurteil

Verwitwete: Eheurkunde, Sterbeurkunde des Partners

Sollten Sie die genannten Unterlagen nicht vorliegen haben, helfen wir Ihnen selbstverständlich gerne, sie zu beschaffen. Sofern Sie wünschen, dass wir Ihnen auch weitere Formalitäten abnehmen, benötigen wir dementsprechend:

  • Personalausweis
  • Chipkarte der Krankenversicherung
  • Graburkunde (falls vorhanden)
  • Versicherungspolicen
  • Rentennummern (sonstige Pensionen)
  • Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)
  • Mitgliedsnachweise (Gewerkschaft, Vereine)
  • Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
  • Sonstiges (ADAC, Telefon, GEZ etc.)